CDU Varel

Hähnchenmast in Dangast? Das sagt die CDU-Fraktion:

Die CDU Stadtratsfraktion steht grundsätzlich auf Seiten der Landwirte, die auch künftig ihre Betriebe für die Zukunft fit erhalten und entwickeln wollen. Hierfür ist der Erhalt der Privilegierung nach § 35 unerlässlich. Besonderes Augenmerk gilt hier den Familienbetrieben. Uns ist daran gelegen, dass es auch künftig eine möglichst breite, möglichst bodengebundene Betriebsstruktur der Landwirtschaft in Varel gibt.

Gleichwohl stehen wir der Entstehung einer gewerblichen Hähnchenmastanlage an der Wehgaster Straße kritisch gegenüber, weil dieses Vorhaben speziell an diesem Standort im Nahbereich des Tourismusortes Dangast ungeeignet erscheint, sich in das vorhandene Konzept zur Fortentwicklung des Tourismus einzufügen.

Allerdings hat der Antragssteller ein Recht darauf, dass sein Vorhaben nach den gültigen rechtlichen Grundlagen beschieden wird. Die Stadt – und das ist auch gut so – hat hier nicht die Möglichkeit willkürlich einzugreifen. Der Rat kann allenfalls Schutzzonen einrichten, in denen gewerbliche Intensivtierhaltungen ohne Bodenbindung §35 Abs. 4 BauGB nicht zugelassen werden sollen. Solche Schutzzonen können Landschaftsschutzgebiete, Wohnsiedlungen oder – wie Dangast – Bereiche von besonderer touristischer Bedeutung sein.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir dafür, solche für Varel einzurichten. Die Folgewirkungen für das Stadtgebiet sind allerdings noch zu prüfen. Die Verwaltung ist beauftragt, hier einen Vorschlag vorzubereiten.

Der Ehrlichkeit halber ist allerdings hinzuzufügen, dass ein solches Vorgehen den Hähnchenmaststall nicht vollständig unmöglich macht. Dem Antragsteller verbleibt die Möglichkeit, den Stall nach § 35 Abs.1 genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung wäre dann auszusprechen, wenn er neben allen anderen Voraussetzungen auch die geforderte Betriebsfläche nachweisen kann. Ein positiver Ratsbeschluss ist für die Genehmigung auch dann nicht erforderlich. Entschieden wird nach geltendem Recht, der Wille des Rates ist unerheblich.

Es liegt somit im Ermessen des Antragstellers, ob er das eigene Vorhaben trotz aller Bedenken anderer Interessenträger durchsetzen will, oder nicht!? Das Recht liegt auf seiner Seite!

Schnell gelesen:

Die CDU Fraktion will, dass sich möglichst viele Vareler Familienbetriebe auch künftig zukunftsfest fortentwickeln können.

Die CDU Fraktion steht dem Standort an der Wehgaster Straße kritisch gegenüber, da dieser ungeeignet erscheint, sich in das vorhandene Tourismuskonzept einzufügen.

Die CDU Fraktion steht hinter dem Beschluss – gewerbliche Intensivtierhaltungen – nicht an jedem Ort zulassen zu wollen, sondern hier steuernd einzugreifen.

Wir wollen und können nicht willkürlich in die persönlichen Rechte eines Antragsstellers eingreifen. Es verbleibt im Ermessen eines Antragsstellers auf sein Recht zu bestehen.

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Kategorien: Aktuelles aus der CDU,Neues aus der CDU-Stadtratsfraktion.

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