CDU Varel

Die Haltung der CDU zum Baurecht im innerörtlichen Bereich – Pressemitteilung vom 08.11.2017

Die CDU Fraktion möchte Bauwilligen auch im innerörtlichen Bereich Möglichkeiten einräumen, auf freien ungenutzten  Privatflächen zusätzlichen Wohnraum entstehen zu lassen. Wir befürworten dabei grundsätzlich die Belegung von Baulücken und von Hintergrundstücken, sofern sich dies im Einklang mit der Umgebung realisieren lässt. Auf diesem Wege sollen neue Bauflächen erschlossen werden, ohne dass im großen Stil immer neue Baugebiete geschaffen werden müssen. Gleichwohl wird es aufgrund der hohen Nachfrage nach Bauflächen trotzdem nötig werden, solche Gebiete auch künftig auszuweisen. Allerdings könnte  so der Druck genommen werden und insbesondere innerstädtischen Bereichen ein zusätzlicher Impuls zur Erneuerung gegeben werden. Es wäre hinsichtlich der Bauförderung auch sehr wünschenswert, wenn es hier in der Gesetzgebung zu Neuerungen käme. Wir unterstützen hierbei Überlegungen wie den Erlass der Grunderwerbssteuer beim Ersterwerb einer Wohnimmobilie sowie die Einführung eines Baukindergeldes, um jungen Menschen den Erwerb einer Wohnimmobilie deutlich zu erleichtern. Die Ausweisung von Erbbaugrundstücken sehen wir dagegen kritisch, da vor allem die Finanzierung für den Bauwilligen durch das Bauen auf fremden Grund schwer zu organisieren und mit Risiken verbunden ist. Aus unserer Sicht liegt eine effektive, gerechte und durchhaltbare Bauförderung in den Händen des Bundes und nicht in der Kommune.

Für die Fraktion

Hergen Eilers (Vorsitzender)

 

Hier angefügt Argumente, die gegen eine Ausweisung von Erbbaugrundstücken sprechen.

1.) Der Grundstücksmarkt in Varel ist liquide. Es gibt kein Marktversagen und keine Übertreibungen.

2.) Die Zinsen sind historisch niedrig, eine Finanzierung ist möglich.

3.) Das Problem sind nicht die Grundstückspreise, sondern die stark gestiegenen Baukosten.

4.) Bei Kauf des Grundstücks gibt es im Regelfall über die Finanzierung Zinssicherheit. Der Käufer kann somit langfristig fest planen. Bei Erbbaugrundstücken kommt es im Regelfall bei Zinserhöhungen zu unplanbaren Erhöhungen des Erbbauzinses.

5.) Es gibt bei Hypothekenbanken oftmals Beleihungsprobleme, wenn das Grundstück nicht im Eigentum ist. Ortsbanken bieten im Regelfall keine Zinsabsicherung über die komplette Laufzeit. Diese bekommt der Bauherr aber bei den Hypothekenbanken. Somit kann es zu deutlichen Zinsänderungsrisiken für den Bauherren im Laufe der Gesamtfinanzierung kommen.

6.) Es gibt eine emotionale Komponente: Ich baue mein Haus auf fremdem Grund.

7.) Für die Stadt ergeben sich Vorfinanzierungskosten, Subventionskosten, etc., die der städtische Haushalt wieder tragen muss.

Schlagwörter: , ,
Kategorien: Neues aus der CDU-Stadtratsfraktion.

Schreiben Sie einen Kommentar