CDU Varel

Einen Sparplan für die Stadt Varel

Hergen Eilers
  1. Problemstellung
    Der Haushalt 2024 für die Stadt Varel ist jüngst im April verabschiedet worden. Er weist
    ein erhebliches Defizit von über 12 Mio. aus. Der Ausblick auf die kommenden Jahre ist
    ebenfalls negativ. Es wird im Gegensatz zu deutlichen Ergebniskorrekturen ins Positive in
    den vergangenen Jahren seitens der Verwaltung nicht damit gerechnet, dass sich der
    Haushaltsansatz für 2024 als deutlich zu vorsichtig erweist. Der Rat der Stadt Varel hat
    sich daher zur Sicherung der Handlungsfähigkeit und Aufrechterhaltung der
    Leistungsfähigkeit entschlossen, die Steuern zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die
    Absicht erklärt, neben der Steuererhöhung auch im Bereich der Ausgaben nennenswerte
    Beiträge zur Haushaltskonsolidierung beizusteuern. In Betracht kommen hierbei
    grundsätzlich zwei Möglichkeiten: einmal der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine
    Leistung oder die Verbesserung des Prozesses der Leistungserstellung. In anderen
    Worten es geht einmal um die Aufgabenkritik und zum anderen um eine Effizienzprüfung
    der Leistungen
  2. Objekte der Haushaltskonsolidierung und deren
    Eignung

2.1 Städtische Pflichtaufgaben:
Städtische Pflichtaufgaben zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben nicht freiwillig,
sondern verpflichtend in der Zuständigkeit der Stadt liegen und per Gesetz von der
Kommune zu erfüllen sind. Formal kommt hier bei der Suche nach sog. Sparpotenzialen
nur die Effizienzprüfung in Frage. Am Beispiel eines Kindergartens wäre hier zu prüfen, ob
der pflichtgemäß bereitzustellende Kindergartenplatz nicht auch günstiger herzurichten
ist, oder ob es gleichwohl Möglichkeiten gibt, die Nutzer – hier die Eltern – entsprechend
ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Gebühren an der Finanzierung zu beteiligen.
Finanzierungsbeteiligungen durch Nutzer sollten insbesondere dann zum Einsatz
kommen, wenn das Leistungsangebot über das gesetzlich Notwendige hinaus geht.

2.2 Freiwillige Leistungen
Freiwilligen Leistungen liegt kein gesetzliches Gebot zugrunde, auf das sich der Bürger
berufen könnte. Es gibt also keine Pflicht Büchereien, Bäder, Sportplätze, Kulturstätten
o.ä. zu betreiben, oder im sozialen Bereich, Personenkreisen Unterstützung zu gewähren, die ohne staatliche Hilfe in Not gerieten, von gesellschaftlicher Teilhabe abgeschnitten,
oder wenigstens in der persönlichen Entwicklung beschränkt wären.
Formal theoretisch wäre es möglich, alle hier einzuordnenden Leistungen vollständig
einzustellen, so dass sich hier dem bisherigen Aufwand entsprechend auch
Einsparungen ergeben könnten. Allerdings liegt auf der Hand, dass es eine breit getragene
Erwartungshaltung aufseiten der Bürger gibt, dass es auch ohne gesetzlichen Auftrag, ein
breites Angebot an freiwilligen Leistungen gibt, „um die Stadt / die Gemeinde lebens- und
liebenswert zu gestalten.“
Im Ergebnis bleibt für Konsolidierungsvorschläge die Prüfung, ob die Leistungen
angemessen sind, ihren Zweck zu erfüllen und ob der Aufwand als verhältnismäßig zu
bezeichnen ist, dieses Ziel zu erfüllen.
Beispiel:
Sollte eine Kommune Sportstätten zur Gesunderhaltung und evtl. auch für den
Leistungssport bereithalten? Was ist hier angemessen und verhältnismäßig?

  1. Voraussetzungen und Widerstände für und gegen
    erfolgreiche Konsolidierungspolitik
    3.1 Persönliche Voraussetzungen
    Voraussetzung für eine erfolgreiche Konsolidierungspolitik ist einmal der persönliche
    Wille, das persönliche Wissen und das fachliche Können, geeignete Maßnahmen zu
    entwickeln und umsetzen zu können. Bei den Akteuren bedarf es hierzu der Offenheit zur
    kritischen Reflektion, Offenheit auch, sich neuen Dingen zur widmen, sich im Ganzen
    veränderungswillig und -fähig zu zeigen.
    3.2 Widerstände
    Widerstände ergeben sich dann, wenn es an einer Voraussetzung fehlt. In den meisten
    Fällen liegt es weniger an einem grundsätzlichen Widerwillen, sondern vielmehr daran,
    dass es an Überzeugung fehlt, oder aber eine Kritik als unbegründet empfunden wird,
    oder man eben im Grundsatz dafür, im Konkreten aber dagegen ist.

3.2.1 Wenig Aussicht bei Nachteilserwartung
Bei einer schnellen Analyse der Haushaltszahlen fallen stark steigende Aufwendungen
bei den Personalkosten auf. Eine Reduzierung dieser Aufwendungen wird nur über die
Gewinnung der Mitarbeiter für Neustrukturierungen zu erreichen sein. Zu rigorosen

Einschnitten fehlen darüber hinaus die rechtlichen Mittel und vielmehr dürfte auch der
politische Wille fehlen, die Stadt als unfair agierenden Arbeitgeber zu entwickeln. Es gilt
hier gemeinsam mit den Mitarbeitern und dem Personalrat Zielsetzungen zu entwickeln,
die der Arbeitswelt der Zukunft entsprechen und für die Stadt tragfähig leistbar sind.

Für die Politik erweist sich Konsolidierungspolitik vor allem dadurch schwierig, dass es
jeweils Mehrheiten in den Gremien bedarf, die Interessenlagen vielschichtig sind und
niemand als Verlierer aus einer Verhandlung herausgehen möchte. Ein vermeintlich
schlechtes Ergebnis könnte ihm von seinem Wählerklientel übelgenommen werden.

3.2.2 Verwaltungshandeln als systembedingter Widerstand.
Ein gewissenhafter Verwaltungsbeamter wird aller Wahrscheinlichkeit weit von sich
weisen, dass ihm die Wirtschaftlichkeit seines Aufgabenbereichs egal ist. Zu Recht weist
er darauf hin, es gehöre seinem Aufgabenbereich. Zu fragen ist allerdings, ob für ihn nicht
schon durch die Ausbildung das Hauptaugenmerk darauf liegt, korrekt zu handeln und die
Wirtschaftlichkeit im Blick behalten, während der Kaufmann ein positives Jahresergebnis
zu erzeugen hat, dass dem geltendem Recht Rechnung trägt.
Der Unterschied erscheint zu vernachlässigen zu sein, allerdings wird der
Verwaltungsbeamte wegen seines korrekten Handelns geachtet, der Kaufmann wegen
seiner guten Geschäftsergebnisse. Diese Erkenntnis mag als Hinweis dienen, dass man
sehr unterschiedlich auf einen Sachverhalt schauen kann und ist weniger als
Aufforderung gedacht, Gesetze zu missachten.

3.2.3 Kurzfristbetrachtung statt strategischem Weitblick
Als abschließender Punkt sei hier erwähnt, dass eine städtische Entwicklung eher selten
strategisch langfristig angelegt ist und auch Haushaltsberatungen meist auf kurzfristig
entwickelten Haushaltsansätzen beruhen. Die Beratungen erfolgen binnen weniger
Wochen, so dass strategische Ausrichtungen in einer Haushaltsberatung selten möglich
sind. Eine Strategieentwicklung für eine Stadt ist tiefgreifend und bedarf einer besonderen
Sorgfalt, die in einer Beratung mit einem engen Zeitfenster nicht zu erwarten ist. Insofern
ist der vielzitierte „große Wurf“ hier nicht zu erwarten, sondern müsste außerhalb von
Haushaltsberatungen entwickelt werden. Die Ergebnisse hieraus würden dann in
Haushaltsansätze der Folgejahre einfließen. Politisch erfordert dies eine gewisse
Weitsicht, um die Erfordernisse der Zukunft zu erkennen und auch eine politische
Kontinuität, strategische Ziele auch über Wahlperioden hinweg weiter zu verfolgen.

  1. Konkrete Sparvorschläge

Die Reihenfolge der Sparvorschläge stellen keine Priorisierung in der
Verfolgungswürdigkeit dar. Gleichwohl dürfte die Reihenfolge auch ein Ergebnis der
wiederkehrenden Diskussionen um eine mögliche Haushaltskonsolidierung sein.
4.1 Eigenbetrieb Wohnungsbau – Prüfung vertiefter
Zusammenarbeit mit der Wohnungsbau Friesland –
Kooperation bis zur Vollintegration
Ist-Beschreibung
Der Wohnungsbau in Varel ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Focus der
politischen Diskussion geraten. Als Zielsetzung wurde die Förderung des Wohnungsbaus
genannt, um einmal die Gesamtsubstanz der Immobilienwerte im Eigentum der Stadt
Varel im Wert zu erhalten und dazu als sozialpolitisches Ziel, den Sozialen Wohnungsbau
zu entwickeln, um in Varel bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Mit der Gründung
des Eigenbetriebes Wohnungsbau wurden Ertrags- und Aufwandspositionen sichtbar
gemacht und ein Jahresergebnis kann nunmehr zur politischen Würdigung vorgelegt
werden.
Die Aufgabenstellungen erweisen sich für die Zukunft zunehmend schwierig. Die
vorhandene Bausubstanz ist in großen Teilen stark sanierungsbedürftig, teilweise dürfte
ein Abriss mit folgendem Neubau einer Sanierung vorzuziehen sein.
Zu prüfen ist, ob sich die Stadt Varel eine befriedigende Entwicklung in Eigenregie zutraut.
Neben einem hohen Kapitalbedarf der darzustellen ist, bedarf es hoher baufachlicher
und hoher kaufmännischer Kompetenz, um die Risiken für die Stadt Varel kleinzuhalten.
Neben der originären Bautätigkeit sind im Immobilienbereich weiter umfangreiche
Verwaltungstätigkeiten durchzuführen.
Auftrag:
Die Stadt Varel muss für sich klären, ob sie sich imstande sieht, eigenständig einen
Wohnungsbaubetreib zu entwickeln, der zwar sozialpolitische Zwecke verfolgt, aber nach
den Regeln des Marktes betrieben werden muss, um für die Stadt Varel ökonomisch
tragfähig zu bleiben. Neben der Weiterentwicklung des Eigenbetriebes bietet es sich an,
auch Alternativen zu prüfen. Ein Verkauf des Bestandes in private Hände dürfte mit den
politischen Zielsetzungen nicht vereinbar sein. Infrage kommt aber sicherlich eine
vertiefte Zusammenarbeit mit der Wohnungsbau Friesland – einem öffentlichen
Bauträger – der bereits in professionalisierten Strukturen arbeitet und gleichgeartete
Zielsetzungen verfolgt. Die Zusammenarbeit könnte in der Übergabe von
Verwaltungspaketen bis hin zur Vollintegration bestehen. Im letzteren Fall könnten
einzubringende Immobilienwerte die Grundlage für den Ankauf von Kapitalanteilen von
der Wohnungsbau Friesland durch die Stadt Varel sein.

Die Möglichkeiten sind zu prüfen und zu bewerten. Im günstigen Fall lassen sich die
ökonomischen und sozialpolitischen Zielsetzungen im Verbund leichter verfolgen.

Zeithorizont:
Die Umsetzung beginnt mit einem Grundsatzbeschluss, dass man sich einer
Zusammenarbeit öffnen will. Der vollumfängliche Vollzug wird wahrscheinlich einige
Jahre in Anspruch nehmen, da hier auch Interesse der städt. Mitarbeiter zu beachten sind.
Ein möglichst fließender Übergang ist anzustreben.

4.2 Zusammenführung Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung -ggfls. Reduktion des Angebotes
Ist- Beschreibung:
Die Stadtmarketing GmbH und die städt. Wirtschaftsförderung eint, dass es sich um
freiwillige Leistungsangebote der Stadt Varel handelt. Dazu gibt es Überschneidungen bei
dem eingesetzten Personal. Gleichwohl werden die abstrakt formulierten
Leistungsbereiche „Wirtschaft fördern“ und „Stadtleben und Kultur fördern“ in keinem
Normprogramm einer Stadt fehlen können. Für die Stadt Varel lassen sich hier
erfolgreiche und weniger erfolgreiche Bereiche identifizieren.
Aufseiten des Stadtmarketings sind als Erfolg die kulturellen Veranstaltungen zu sehen,
die in Eigenregie organisiert und durchgeführt werden. Dazu sind viele Feste in Varel ohne
die Unterstützung durch das Team des Stadtmarketings nicht denkbar. Das
Stadtmarketing ist somit ein wesentlicher Garant dafür, dass in Varel etwas „los“ ist. Kritik
kann sich somit nicht daran aufhängen, dass die Qualität zu schlecht ist, sondern der
Leistungsbereich eher zu umfangreich oder zu teuer sein könnte. Zu erkennen ist, dass
die Zuschussbedarfe für die GmbH kontinuierlich wachsen und demgegenüber die
Einnahmen nur begrenzt zu steigern sind.
Aufseiten der Wirtschaftsförderung ist anzumerken, dass diese sich seit Jahren
schwertut, innerhalb der Gruppe der Wirtschaftsbetriebe nachhaltig Wurzeln zu
schlagen. Einzelne Veranstaltungen werden positiv bewertet, ein aktives „an die Hand
nehmen“ in Fragen von Fragen der Gründung, Ansiedelung, Förderung von Unternehmen
wird aber offenbar nicht hinreichend erfüllt.
Fraglich dürfte hier allerdings sein, welcher Qualität ein Angebot tatsächlich bedürfte,
damit es in der Unternehmerschaft hinreichend verfängt. Würde es hinreichend
nachgefragt, wenn es in höchster Qualität vorgehalten würde und wäre der Aufwand
hierfür für die Stadt noch tragbar? Den Zweifel auszuräumen und für Akzeptanz in der

Kundschaft zu sorgen ist Aufgabe der Institutionen somit der Wirtschaftsförderung
selbst. Hier schafft das Angebot die eigene Nachfrage.
Die häufig geäußerte Kritik bezüglich mangelnder Unternehmensansiedelungen kann
allerdings nur beschränkt der Wirtschaftsförderung angelastet werden, weil es fragwürdig
erscheint, ob es hierfür den hinreichenden politischen Auftrag und eine hinreichende
Mittelausstattung für diese Abteilung gibt.
Auftrag:
Die Haushaltsansätze werden nicht weiter angehoben. Freiwerdende Stellen werden
zunächst nicht neu besetzt, sondern eine Eingrenzung des Leistungskatalogs erwogen.
Sollte es zu gesonderten Aktivitäten kommen sollen, die zusätzliches Personal erfordern,
so ist hierzu ein Konzept zu erstellen, das zu genehmigen und nachzuverfolgen ist.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb
Tourismus und Bäder und der Pressestelle anzustreben.
Die Rechnungslegung ist so aufzubereiten, dass Erfolge der Maßnahmen nachverfolgt
und gesichert werden können.
Zeitlauf: Start sofort und anhaltend.

4.3 Entwicklung der Arbeitsorganisation in den Rathäusern –
Erstellung eines Stellenentwicklungsplans
Ist-Zustand
Die Qualität der Arbeitsorganisation ist für ein Ratsmitglied nur schwer einzuordnen.
Auffällig ist nur, dass der Personalkörper immer weiter aufgeweitet wird. Grund hierfür
sind vielfach zusätzliche Aufgabenstellungen, die von den Mitarbeitern zu erledigen sind.
Fraglich erscheint nur, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Arbeitseffizienz
entsprechend den technischen Standards ebenso fortzuentwickeln. Die Skepsis erhält
hierbei öffentlich Nahrung, dass anscheinend mittlerweile 3 Immobilien für die
Bereitstellung von Arbeitsplätzen notwendig sind.
Außer Frage steht, dass für die Mitarbeiter ein Arbeitsplatz eingerichtet werden muss, der
den Standards entspricht, auch dürfte eine erfolgreiche Akquise von leistungsbereiten
Mitarbeitern nur dann gelingen, wenn vom Bewerber ein attraktiver Arbeitsplatz
vorgefunden wird. Die Attraktivität zeigt sich neben der Bezahlung in einem adäquaten
Arbeitsumfeld.
In diesem Zuge wird erwogen, ein neues Verwaltungsgebäude zu bauen. Fraglich ist, ob
dieser Schritt schon kurzfristig gegangen werden kann, oder ob es vorab eine

grundlegende Untersuchung geben muss, wie künftig der Arbeitsplatz in der Verwaltung
auszusehen hat.
Auftrag:
Die Stadt Varel versucht künftige Entwicklungen in der Arbeitserledigung in der
Verwaltungsarbeit vorzuempfinden und setzt hierauf ein neues Gebäudekonzept auf.
Planungen für neue Verwaltungsgebäude sind zunächst zurückzustellen, solange dies
nicht vorliegt.
Besonders ins Kalkül zu ziehen sind neue Entwicklungen in der Arbeitswelt wie
Digitalisierung, Teilzeitarbeit und home-office, die aller Voraussicht nach in ein
papierloses Büro münden, dass möglicherweise auch flexibel genutzt werden kann.
Mitarbeitervertretungen sind für diese Veränderungen zu gewinnen und gemeinsam
Konzepte zu entwickeln.
Ziel ist es, die Arbeitsqualität, die Arbeitseffizienz und die Attraktivität des Arbeitsplatzes
für künftige Anwerbung neuer Arbeitnehmer gemeinsam zu entwickeln. Für den Haushalt
soll ein überproportional steigender Personalaufwand eingedämmt werden, ohne die
Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht zuletzt die bürgerfreundliche Dienstleistung zu
gefährden.
Für die Erarbeitung eines Konzeptes sollte externe Expertise eingeholt werden. Die vorab
formulierte Zielrichtung der Untersuchung und der Wille einer späteren Umsetzung dürfte
für eine Beauftragung Bedingung sein.
Zeitlauf, sofort beginnend mit stetiger Nachverfolgung

4.4. Planung von Großinvestitionen
Ist-Zustand:
Großinvestitionen stehen immer wieder im Zentrum der Beratungen, hier nicht nur in den
Gremien des Rates, sondern auch in der Öffentlichkeit. Leider erfolgen die
Entscheidungen hierzu des Öfteren unter einem Zeitdruck, der die Qualität der
Entscheidung negativ zu beeinflussen droht. Häufiger Grund ist ein Fördertopf, der nur
noch befristet zur Verfügung zu stehen scheint und ebenso nur begrenzt Mittel für die
Antragsteller bereithält.
Es stellt sich die Frage, ob die Stadt Varel hier den Weg gehen sollte, die Vorhaben schon
weitestgehend fertig in der Schublade zu habe, als vielmehr erst die Planung zu
beginnen, wenn der Fördertopf identifiziert ist.
Auftrag:

Die Stadt Varel beginnt konkrete Planungen für die künftig erforderlich erscheinenden
Großprojekte, Feuerwehrhäuser, Veranstaltungszentrum, Hallenbad und
Rathausneubau. Die hier vorgenommene Aufzählung ist nicht abschließend, vielmehr
sind Ergänzungen vorzunehmen, wenn es erforderlich erscheint. Je nach Dringlichkeit ist
eine Priorisierung vorzunehmen und in eine Zeitachse einzufügen. Die
Investitionskosten und die jährlich zu erwartenden Aufwendungen sind darzulegen.
Diese Vorgehensweise soll den Rat davor bewahren, Einzelvorhaben in der Wichtigkeit
überzubewerten und die finanziellen Risiken falsch einzuordnen. Eine gewissenhafte
Planung braucht Zeit, um Nutzen und Bezahlbarkeit hinreichend bewerten zu können.
Eine im Raum stehende Förderung könnte dann Startschussgeber für die Umsetzung
sein.
Zeitlauf: sofort beginnend, mit stetiger Nachverfolgung

4.5 Grundschulplanungen;
Ist- Zustand:
Die Stadt Varel steht in der Verantwortung, Gebäude für den Grundschulbetrieb
vorzuhalten. Für die pädagogischen Inhalte ist das Land zuständig, wodurch die Stadt
Varel nur begrenzt Einfluss nehmen kann, was die Lehre in der Schule anbetrifft.
Gleichwohl sind die Gebäude, die Ausstattungen mit Lehrmaterial, die Gestaltung des
Schulumfelds Grundvoraussetzungen dafür, dass in den Schulen erfolgreich gearbeitet
werden kann. In der Vergangenheit ist bereits viel in die Schulen investiert worden.
Gleichwohl steht die Schullandschaft vor neuen Herausforderungen, die im Verhältnis
zu früher auch an die Schulgebäude neue und umfangreiche Herausforderungen stellt.
Im Besonderen rückt hier der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz in den
Focus. Zu erwarten ist, dass sich Grundschulen in ihren Standards immer weiter zu
generellen Ganztagschulen entwickeln und somit nicht nur einem (Schul)-Lehrbetrieb
zu dienen haben, sondern auch Zeiten für Versorgung (Mensa) Ruhe und Ausgleich zu
sorgen haben. Die Ideale einer solchen Schule sprengen im Regelfall die Grundrisse der
vorhandenen Schulen.
Auftrag:
Für Ratsmitglieder ist im ersten Schritt schwer einzuschätzen, wie sich Standards
beschreiben lassen, die anzulegen sind, oder angelegt werden sollten.
Was ist notwendig? Wie lange reicht es aus? Welche Bedarfe bleiben möglicherweise
auf der Strecke?

Als weiteren Punkt kann die Bezahlbarkeit nicht außer Acht gelassen werden.
Anzustreben ist eine Schullandschaft, die den Schülern in fairer Weise untereinander
einen individuell mögl. optimalen Schulerfolg ermöglicht.
Um auch hier nicht vorschnell zu agieren, sind alle Schulen in den Blick zu nehmen und
ein Zielbild für alle Schulen zu entwickeln. Besteht eine Dringlichkeit schon sehr
kurzfristig ein gesetzliches Ziel erreichen zu müssen, werden die Mittel darauf
beschränkt, möglichst günstig den Soll-Zustand zu erreichen. Soll mehr Geld
ausgegeben werden, so ist dies vor dem Hintergrund eines zu ermittelnden Zielbildes zu
rechtfertigen. Insofern können einstellte Haushaltsmittel unter- wie auch überschritten
werden.
Zeitleiste: sofort beginnend

4.6 Einstellung des Sportbetriebes auf dem Sportgelände
Windallee – Grundsatz
Ist-Zustand:
Der Sportpark ist eine anerkannt moderne Anlage, die auch rege genutzt wird. In der
Kritik stehen die hohen Aufwendungen für die Investition und für den laufenden Betrieb.
Es ist legitim, diese Kritik zu üben. Entgegengehalten werden kann, dass hier ein
kurzfristig prall gefüllter Fördertopf genutzt werden konnte. Der Preis hierfür waren eilige
Planungen, die leider nicht überall so abgeschlossen werden konnten, dass Grundlagen
der Konzeption auch konsequent mit umgesetzt wurden.
Das Finanzierungskonzept und damit die Rechtfertigung der Beschlussfassung zum
Sportpark sah vor, dass die Sportanlage an der Windallee aufgegeben wird und dafür die
Sportanlage in Langendamm mit den gleichen Funktionen neu entsteht. Dazu konnte
der Wunsch des Kunstrasenplatzes endlich erfüllt werden. Es fand somit eine
Umsiedelung eines Sportplatzes statt, der an neuer Stelle bezgl. Anbindung und
Emissionen in der Planung mit deutlich geringeren Restriktionen verbunden ist.

Die Formel der Finanzierung belief sich wie folgt:
Investitionskosten=
Förderung Sanierung Sportanlage Bund

  • pot. Kosten Bau Kunstrasenplatz
  • pot. Sanierung Sportanlage Windallee
  • pot. Verkaufswert Gelände Windallee

Bei einer Umsetzung dieser Konzeption wäre nur eine geringe Finanzielle Lücke
entstanden. Durch die Entscheidungen im Zuge des Umzuges auf einen Verkauf des
Geländes an der Windallee zu verzichten, entstand eine Finanzlücke deren Höhe
zunächst vernachlässigt werden kann. Fakt ist, es gibt sie! Man könnte sie schließen,
indem man jetzt verkauft. Klar ist, dass dies eine große kontroverse in Varel auslösen
würde und möglicherweise den Betriebsfrieden nachhaltig stört. Möglicherweise gibt es
auch aufgrund alter vertraglicher Regelung das Begehren für die weitere Nutzung als
Sportanlage einen Rechtsstreit anzustrengen.
Gleichwohl: Eine Stadt wie Varel braucht keine zwei Sportanlagen dieser Größe. Und
diejenige in Langendamm ist dadurch gesetzt. Es wäre ein Akt der Vernunft, sich auf die
Nutzung der Anlage dort zu beschränken und an der Windallee einzustellen.
Kurzfristig eingespart werden Aufwendungen für Reparaturen und aufwendige Pflege.
Den Sportlern könnte eine Frist für die Weiternutzung bis zum Saisonende 2025 gegeben
werden, um genügend Zeit für eine Neuorientierung zu bekommen.
Auftrag:
Wesentlich ist der Beschluss, dass die Fläche planerisch eine Stadtentwicklungsfläche
wird und nicht mehr für die Sportnutzung vorgesehen wird. Aufwendungen für Pflege
und Reparatur sind so zu steuern, dass die Sportnutzung in der laufenden Saison
möglich ist aber nicht mehr unverhältnismäßig erscheint.
Zeithorizont: Sportnutzung 2025, Entwicklungsplanung sofort beginnend, auch
Lösungen des Übergangs möglich

4.7 Einführung eines Erfolgscontrollings für städtische
Einrichtungen
Der Begriff des Erfolgcontrollings soll hier nicht insoweit irreführen, dass gemeint sein
könnte, jede Einrichtung müsste Gewinne erwirtschaften. Dies kann nicht erwartet
werden: Viele Einrichtungen der Stadt wären nicht vorzuhalten, wenn die Vorgabe eine
Schwarze Null wäre, vielmehr ist das Defizit der Fluch von Bädern, Büchereien,
Stadtberieben und anderen Einrichtungen, die dem Bürger im Regelfall zwar ein
Nutzungsentgelt abverlangen, dass aber bei weitem nicht ausreicht, um den Betrieb der
Einrichtung zu finanzieren. Allerdings gibt es bei einigen Einrichtungen leider überhaupt
keine Anhalte, ab wann man korrigieren, sanieren oder doch den Betrieb einstellen
müsste.
Die Kritik an der Höhe eines Defizits gerät schnell zur Grundsatzfrage, ob man bereit ist,
die Leistung weiter vorzuhalten oder nicht. So verzichtet man jedoch auf jegliche

Kostenkontrolle und setzt allein auf die Eigenverantwortung der Abteilungs- bzw.
Abteilungsleiter. Dies ist für Leitung und Kontrolle aber unzureichend.
Auftrag:
Für alle Betriebe werden Leistungskennzahlen eingeführt, die die Vergleichbarkeit von
Betriebsjahren ermöglicht, Fehlentwicklungen aufzeigen und den Betriebsleitern
Leitlinien geben, die sie für die Führung ihres Betriebes zu beachten haben.

4.8 Klimaschutz, Klimafolgenanpassung
Die Stadt Varel hat sich ein Klimaschutzkonzept gegeben, dass sie auch entsprechend
der nationalen und internationalen Zielsetzungen umzusetzen hat. Darüberhinaus,
sollte eine Kommune eher zum vorbildhaften Verhalten neigen, als ewig derjenige zu
sein, der der allgemeinen Entwicklung hinterherläuft. Die Stadt soll umweltbewusstes
Verhalten der Bürger, wenn möglich ermöglichen und fördern, wenigstens aber nicht
behindern.
Gleichwohl sind bei den Haushaltansätzen ebenfalls Überlegungen der
Wirtschaftlichkeit einzubeziehen. In Zeiten knapper Mittel muss es möglich sein,
Ansätze zu kürzen und Maßnahmen in Folgejahre zu schieben. Diese Maßnahmen
dürfen im Ergebnis nicht dazu führen, dass die Verfolgung des Klimaschutzziels
grundsätzlich in Zweifel zu ziehen ist.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen des Klimaschutzes, der Energiewende dem
Ausschuss vorzustellen und zu genehmigen. Es gibt für die Verwaltung keine Pauschalen
zur freien Verwendung.

4.9 Verzicht auf Steuererhöhungen, Steuerung von
Jahresergebnissen
Ist:Situation
Ein Konzept zur Haushaltskonsolidierung kann keine Steuererhöhungen ausschließen.
Werden Anpassungen in den Ausgabenbereichen nicht früh genug unternommen und
Strukturen nicht den veränderten Herausforderungen angepasst so sind sie sogar
unausweichlich. Die Bewertungen der Kommunalaufsicht bzgl. der Haushaltsvorlagen
der hiesigen Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass der genehmigte Haushalt
keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist. Die Stadt Varel hat in den vergangenen Jahren
so geplant, dass sich die Stadt fortentwickeln kann. Durch jeweils verbesserte
Jahresergebnisse des Ist-Jahres gegenüber dem Planansatz, wurden in der
Vergangenheit des Öfteren Rücklagen erzielt. Somit wurden auch Haushaltsvorlagen für

die Kommunalaufsicht genehmigungsfähig, wenn sie ein Defizit auswiesen. Sollten
künftig Rücklagen fehlen, werden die Spielräume deutlich geringer.
Auftrag:
Insofern sollte künftig vermehrt der Verbleib einer Rücklage angestrebt werden. Hierfür
kann es auch sinnvoll sein, nicht verbrauchte Haushaltsansätze aufzulösen und als
Rücklage für Folgejahre nutzbar zu machen. Bereits genehmigte Haushaltsmittel
müssen nicht zwingend ausgegeben werden, wenn der Zweck günstiger erreicht wurde,
die Maßnahme nicht mehr erforderlich ist, oder vor dem Hintergrund anderer Aufgaben
zurückstehen kann.

4.10 Forderung Haushaltskonsolidierung Kreis
Ist-Situation:
Ausnahmslos alle Kommunen des Landkreises stehen offenbar unter einem erhöhten
Konsolidierungsdruck.
Auftrag:
Hieraus folgend kann es in Richtung Landkreis ebenso nur die Forderung geben, die
eigene Haushaltspolitik zu überprüfen und so zu gestalten, dass die Kreisumlage nur im
notwendigen Maße veranlagt werden muss. Die Diskussion mit den Gemeinden um die
Ermittlung eines angemessenen Ansatzes ist zu einem einvernehmlichen Ende zu führen
und entsprechend anzuwenden.
Die Kreisgemeinden sind gleich zu behandeln. Die Abgabe von Gemeindeaufgaben an
den Kreis darf nicht dazu führen, dass hierdurch Mehrbelastungen für übrige Gemeinden
entstehen.

4.11. Mitteleinforderung von Land und Bund
Die Städte um Gemeinden kommen trotz steigender Einnahmen immer mehr in
Finanzierungsnot. Diese Situation wird nicht nur von Nachbargemeinden so geschildert,
sondern spiegelt sich auch in Diskussionen in den verschiedensten Medien auch für
anderen Regionen wider. Offenbar ist das Problem von grundlegender Natur und nicht
ursächlich in der Wirtschaftsweise der Gemeinden zu finden.
Wer nach den Ursachen forscht, wird fündig: Bund und Land formulieren Gesetze, die zu
erheblichen Mehrbelastungen in den Kommunen führen. Die Eigenanteile der
gesetzgebenden Körperschaften bestehen häufig aus einem Förderbescheid, der vom
Wahlkreisvertreter übergeben wird. Tue Gutes und rede darüber! Diese Praxis ist gängig
und hilft die eigene Arbeit und den Fortgang einer gewollten Entwicklung öffentlich zu

dokumentieren. Allerdings führt diese Praxis auch zu Schieflagen in den kommunalen
Haushalten. Ändert sich diese Praxis nicht, wird die Finanzierbarkeit einer Kommune
sehenden Auges gefährdet. Schon jetzt werden in Einzelkommunen absurd hohe
Gewerbesteuersätze verlangt, die eine Ansiedlung von zusätzlichen Gewerbebetrieben
völlig abwegig erscheinen lässt. Eine solche Situation lässt keine positive kommunale
Entwicklung erwarten, sondern schneidet sie eher ab.
Es ist die Aufgabe der Interessenverbände hier namentlich des Landkreises und des
Städtetages, eine bessere Finanzierung der Kommunen durch Zuweisung vom Land und
Bund einzufordern. Sieht man sich dort hierzu außer Stande, so wäre die Gesetzgebung
hinsichtlich der finanziellen Folgen stärker zu überprüfen und im Zweifel die Einführung
neuer Gesetze auch abzulehnen.
Der geschilderte Zusammenhang wird unter dem Grundsatz der Konnexität diskutiert,
der ganz offenbar erheblich aus dem Fokus gerutscht ist.
Auftrag:
Initiativen des Städte- und Landkreistages sind zu organisieren.

5 Fazit:
Der Rat der Stadt Varel hat aufgrund der Haushaltsituation für den Haushalt 2023 eine
Anhebung der Grund- und Gewerbesteuersätze beschlossen. Trotz solider
Haushaltsführung erschien diese aus genannten Gründen unausweichlich. Gleichwohl
wird von den Unternehmern und Bürgern, von den Steuerzahlern der Stadt Varel, die
Erwartung geäußert, dass Verwaltung und Rat erkennbar dazu beitragen, dass es zu
Ergebnisverbesserungen kommt. Gefordert wird kluges wirtschaftliches Handeln, dass
gerne verkürzt als „Sparen“ bezeichnet wird.
Die vorstehenden Vorschläge sind geeignet hierzu einen Beitrag zu leisten. Natürlich
wird es hierbei zu Diskussionen kommen, die auch durchaus gewollt sind. Entscheidend
wird sein, ob es einen Diskurs geben kann, der Widerstände auflöst oder überwindet, so
dass es auch zu Ergebnissen kommen kann, die inhaltlich richtig und durchsetzbar sind.
Diesem Zweck sollen die Ausführungen dienen.

Freundlichst
Hergen Eilers
Vorsitzender CDU-Ratsfraktion Varel

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Kategorien: Neues aus der CDU-Stadtratsfraktion.

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